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Initiative Wehrhahn erinnern

Ermittlungen & Prozess

Nach sehr frühen Hinweisen geriet der Neonazi Ralf S. in Tatverdacht. Zwei Tage nach dem Attentat kündigte sich der Polizeiliche Staatsschutz telefonisch bei ihm an und führte eine oberflächliche und erfolglose Durchsuchung seiner Wohnung und seines Ladenlokals durch. Letztendlich wurden die Ermittlungen gegen S. eingestellt und erst 2014 wieder aufgenommen, weil Ralf S. gegenüber einem Mithäftling mit seiner Täterschaft beim Wehrhahn-Anschlag geprahlt haben soll. Eine neue Ermittlungskommission trug alte und neue Indizien zusammen, auf deren Grundlage die Staatsanwaltschaft 2017 Anklage gegen Ralf S. erhob. Der Prozess wurde 2018 eröffnet, verlief aber anders als von den meisten erwartet: Ralf S. wurde Ende Juli 2018 freigesprochen.

Protest vor dem Landgericht Düsseldorf am 25. Januar 2018, Foto: Sebastian Weiermann

Prozess gegen Ralf S.

Am 25. Januar 2018 wurde der Strafprozess gegen Ralf S. eröffnet. Der Vorwurf: versuchter Mord in zwölf Fällen. Für die Ermittlungs- und Anklagebehörden und auch in großen Teilen der medialen Öffentlichkeit galt der Wehrhahn-Anschlag nun als endlich aufgeklärt und die Verurteilung des Beschuldigten auf Grundlage einer angeblich geschlossenen und keinerlei Zweifel an der Täterschaft aufweisenden „Indizienkette“ als reine Formsache. Es kam anders: Ralf S. wurde im Laufe des Prozesses aus der Haft entlassen, da nach Beschluss der Kammer vom 17. Mai 2018 „kein dringender Tatverdacht mehr“ bestehe. Am 31. Juli 2018 erfolgte der Freispruch. Wie konnte es dazu kommen?

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Die ungeklärte Rolle des Verfassungsschutzes

Bereits vor dem Anschlag stand ein V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes (VS NRW) in Verbindung zum damals tatverdächtigen Ralf S. Bei dem als „Apollo“ geführten V-Mann  handelt es sich um den Düsseldorfer Neonazi André „Gonzo“ M., der im Jahr 2000 „Mitgliedsanwärter“ der Kameradschaft Düsseldorf war. M. war auf den mit Ralf S. befreundeten „Kameradschaftsführer“ Sven Skoda angesetzt. Auf der Schläfe trug M. seit Ende der 1990er Jahre eine auffällige „Blood & Honour“-Tätowierung. Im Sommer 2000 arbeitete er für Ralf S. als Wachmann im Bereich Objektschutz. Brisanz erhält André M., weil er 2004 Wissen über die Hintergründe des Wehrhahn-Anschlags geäußert haben soll und weil der Verfassungsschutz seine Rolle offenbar vertuschen wollte.

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Interview: Pech, Pannen oder Versagen?

Wenn es um den Bombenanschlag am 27. Juli 2000 am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn geht, dann steht stets auch die Frage im Raum, wieso die Tat bis heute nicht aufgeklärt werden konnte und ob Fehler bei den Ermittlungen gemacht wurden. „Wehrhahn erinnern“ sprach mit Fanny Schneider von „NSU-Watch NRW“ und Jürgen Peters vom „Antirassistischen Bildungsforum Rheinland“ über Versäumnisse bei den Ermittlungen, behördliches Versagen und über einen letztlich mit einem Freispruch geendeten Strafprozess gegen Ralf S. [in Arbeit]

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