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Initiative Wehrhahn erinnern
27. Juli
Gedenktag
2025
Anschlagsort
Anschlagsort

25 Jahre Sprengstoffanschlag
am S-Bf Düsseldorf-Wehrhahn

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Gedenken
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Überblick

Am 27. Juli 2000 wurden bei einem rechtsterroristischen Bombenanschlag auf eine zwölfköpfige Gruppe osteuropäischer Migrant*innen am Zugang des S-Bahnhofs Düsseldorf-Wehrhahn zehn Menschen verletzt, einige lebensgefährlich. Eine schwerverletzte schwangere Frau verlor dabei ihr Ungeborenes. Erst über 17 Jahre später wurde ein zum Zeitpunkt des Anschlags aktiver Düsseldorfer Neonazi (Ralf S.) angeklagt, jedoch im Juli 2018 freigesprochen. Bis heute ist die Tat nicht aufgeklärt.

Betroffene

Die zwölf unmittelbar Betroffenen waren auf dem Heimweg vom täglichen Deutschunterricht, als neben ihnen ein selbstgebauter TNT-Sprengsatz detonierte. Dieser war zuvor im Zugangsbereich des S-Bahnhofs Wehrhahn an der Düsseldorfer Ackerstraße deponiert und mit Blickkontakt per Fernzünder gezündet worden. Zehn der zwölf Personen wurden verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. Eine Schwangere verlor ihr Ungeborenes. Die Angegriffenen – mehrheitlich jüdisch, teils muslimisch, teils russisch-orthodox – waren erst kurz zuvor aus postsowjetischen Staaten nach Deutschland migriert. Der rechtsterroristische Anschlag habe „alle Pläne, alle Hoffnungen für ein friedliches Leben in Deutschland durchkreuzt”, erinnert sich eine Überlebende. Viele der Betroffenen leiden bis heute unter den physischen und psychischen Folgen. Eine offizielle Entschädigung als Gewaltopfer haben sie bisher nicht erhalten.

Täter?

Bis heute wurde niemand für den Wehrhahn-Anschlag verurteilt. Zwar wurde 17 Jahre nach der Tat Anklage gegen eine Person erhoben, der Strafprozess endete jedoch im Juli 2018 mit einem Freispruch. Der Angeklagte Ralf S. war zum Tatzeitpunkt Teil der Düsseldorfer Neonazi-Szene und pflegte einen freundschaftlichen Kontakt zum damaligen Anführer der „Freien Kameradschaft Düsseldorf“, Sven Skoda. Ralf S. betrieb 1999/2000 in der Nähe des S-Bahnhofs ein Militaria-Geschäft, das gegenüber dem Gebäude gelegen war, in dem mehrere der Betroffenen einen Sprachkurs besuchten. Im Stadtteil war er durch sein Auftreten – Patrouillen durch „sein Revier“ in Tarnkleidung und mit Hund –, die Verbreitung neonazistischer Propaganda und aggressive Pöbeleien und Bedrohungen bekannt. Die Beweisaufnahme ließ auch keinen Zweifel an der antisemitischen und rassistischen Haltung des Angeklagten. Viele Prozessbeobachter*innen halten ihn trotz des Freispruchs für den Täter.

Ermittlungen

Nach sehr frühen, aber unkonkreten Hinweisen geriet der Neonazi Ralf S. in Tatverdacht. Zwei Tage nach dem Attentat und noch vor Gründung einer Ermittlungskommission kündigte sich der Polizeiliche Staatsschutz telefonisch bei ihm an und führte eine oberflächliche und erfolglose Hausdurchsuchung durch, die später selbst in Ermittler*innenkreisen scharf kritisiert wurde. Bei diesem Kritikpunkt sollte es nicht bleiben. Offenbar keine Bedeutung beigemessen wurde z.B. der Beobachtung einer Sprachlehrerin, die ausgesagt hatte, dass ihre Schüler*innen über Wochen von zwei martialisch aufgetretenen Männern, die in Kontakt zu Ralf S. in dessen gegenüber gelegenen Laden gestanden hätten, bedroht worden seien. Letztendlich wurden die Ermittlungen gegen S. eingestellt, weil es keine klaren Beweise gegen ihn gab und weil ihm behördlicherseits nicht zugetraut wurde, den Sprengsatz gebaut und den Anschlag verübt zu haben. Stattdessen wurden Ermittlungsansätze wie „Osteuropäische Organisierte Kriminalität“ verfolgt, die ins Nichts führten. Kurzzeitig war zuvor sogar im Umfeld der Betroffenen ermittelt worden. Erst 2014 wurden die Ermittlungen gegen Ralf S. wieder aufgenommen, was dann 2017 zur Festnahme und Anklage führte.

Strafprozess

Anfang 2017 wurde mit Ralf S. ein Tatverdächtiger aus der Neonazi-Szene Ende der 90er, Anfang der 00er Jahre festgenommen, gegen den schon in der Zeit nach dem Anschlag ermittelt worden war. Zur Festnahme hatte geführt, dass er 2014 – damals wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe in Haft – gegenüber einem Mithäftling mit seiner Täterschaft beim Wehrhahn-Anschlag geprahlt und hierbei Täterwissen präsentiert haben soll. Eine neue Ermittlungskommission prüfte die alten Spuren, bewertete sie neu, befragte alte und neue Zeug*innen und trug alle Indizien zusammen. Auf dieser Grundlage erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Ralf S., u.a. wegen versuchten Mordes in zwölf Fällen. Der Prozess wurde im Januar 2018 vor dem Landgericht Düsseldorf eröffnet, verlief aber anders als von den meisten erwartet: In den Augen des Gerichts war die „Indizienkette“ der Anklage zu brüchig und ließ zu viele Zweifel an den Täterschaft des Angeklagten zu. Ralf S. wurde bereits während des laufenden Prozesses aus der U-Haft entlassen und letztendlich Ende Juli 2018 freigesprochen – ein Urteil, das viele Prozessbeobachter*innen nicht nachvollziehen konnten. Der BGH bestätigte den Freispruch Anfang 2021. Damit bleibt der Wehrhahn-Anschlag bis heute juristisch unaufgeklärt, wenngleich auch vom Gericht der extrem rechte Hintergrund des Anschlags benannt wurde.

Erinnern & Gedenken

Kamen wenige Tage nach dem Wehrhahn-Anschlag noch Tausende zu einer antifaschistischen Demonstration in Düsseldorf zusammen, geriet das Ereignis mit den Jahren großteils in Vergessenheit. Antifaschistische Gruppen organisierten sporadisch Gedenkkundgebungen, kleinere Aktionen und Veranstaltungen zu den Jahrestagen. Größere Aufmerksamkeit bekam das Geschehene erst wieder mit der Festnahme von Ralf S. Anfang 2017 und erneut mit dem Prozessauftakt ein Jahr später. Die erste offizielle Gedenkveranstaltung der Stadt Düsseldorf fand 2020 statt – also erst 20 Jahre nach der Explosion. Erst jetzt wurden eine Gedenktafel und ein Erinnerungszeichen am Anschlagsort eingeweiht, nachdem diese von den Nebenklagevertreter*innen der Betroffenen vehement eingefordert worden waren. Bei der Gedenkfeier sprach eine der Betroffenen und kritisierte die Behörden ebenso wie die Politik für die ausgebliebene Aufklärung, Wahrnehmung und Entschädigung. Sie sandte „bittere Grüße“ an die Verantwortlichen.

September 1999

Die Düsseldorfer "STATTZEITUNG TERZ" berichtet über den Militaria-Laden des Düsseldorfer Neonazis Ralf S. auf der Gerresheimer Str.

Oktober 1999

Neonazis, die in Kontakt zu Ralf S. stehen, bedrohen Sprachschüler*innen auf der Gerresheimer Str.

November 1999

Der bei seiner Freundin lebende Ralf S. mietet obwohl mittellos eine Wohnung auf der Gerresheimer Str. an. Ist das die "Bombenbau-Wohnung"?

3. Juli 2000

Immer häufiger kommt es zu extrem rechten Angriffen. Beispielsweise greifen Neonazis zwei als ausländisch ausgemachte Personen am Düsseldorfer S-Bahnhof Derendorf an.

27. Juli 2000

Ein Mann zündet mit Sichtkontakt auf den Fußgängertunnel des S-Bahnhof-Zugangs Wehrhahn an der Ackerstr. per Fernzünder eine Rohrbombe und verletzt dadurch zehn Personen aus einer Gruppe von Sprachschüler*innen.

29. Juli 2000

Nur sehr oberflächlich durchsucht der Polizeiliche Staatsschutz Privatwohnung und Ladenlokal von Ralf S.

8. August 2000

Um die 2.000 Menschen demonstrieren in Düsseldorf unter dem Motto "Stoppt den Nazi-Terror! Faschistische Strukturen zerschlagen!".

April 2002

Die Ermittlungen gegen Ralf S. werden eingestellt.

4. November 2011

Nach der Selbstenttarnung des NSU wird ein möglicher Zusammenhang zwischen NSU und Wehrhahn-Anschlag untersucht. Es werden keine Belege gefunden.

Februar 2012

Erst jetzt informiert der Verfassungsschutz NRW den Ermittlungsleiter darüber, einen V-Mann im Umfeld von Ralf S. gehabt zu haben.

3. Juli 2014

Laut einem Zeugen prahlt Ralf S. während eines JVA-Aufenthalts gegenüber einem Mithäftling damit, den Wehrhahn-Anschlag begangen zu haben.

Juli 2014

Die Ermittlungen werden neu aufgenommen.

5. November 2014

Der NSU-Untersuchungsausschuss soll sich auch mit den Wehrhahn-Anschlag-Ermittlungen auseinandersetzen, vereinbart jedoch mit der Ermittlungskommission, damit bis zur Festnahme von Ralf S. zu warten.

1. Februar 2017

Polizei und Staatsanwaltschaft informieren die Öffentlichkeit über die Festnahme von Ralf S.

7. & 17. Februar 2017

Erst jetzt – viel zu spät – thematisiert der NSU-Untersuchungsausschuss den Wehrhahn-Anschlag.

23. März 2017

Der Untersuchungsausschuss veröffentlicht seinen Abschlussbericht ohne nennenswerten Erkenntnisgewinn zu den Ermittlungen zum Wehrhahn-Anschlag.

25. Januar 2018

Der Gerichtsprozess gegen Ralf S. beginnt.

17. Mai 2018

Ralf S. wird aus der Untersuchungshaft entlassen.

27. Juli 2018

Nach 18 Jahren findet erstmalig eine Gedenkkundgebung statt.

31. Juli 2018

Ralf S. wird freigesprochen.

11. Mai 2020

Die Stadt Düsseldorf weiht eine Gedenktafel am Anschlagsort ein.

14. Januar 2021

Der Bundesgerichtshof bestätigt den Freispruch von Ralf S. Das Urteil ist rechtskräftig.

27. Juli 2025

Der Anschlag jährt sich zum 25. Mal. Bis heute wurde niemand für die Tat verurteilt.

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

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Betroffene

Die zwölf unmittelbar Betroffenen waren auf dem Heimweg vom täglichen Deutschunterricht, als neben ihnen ein selbstgebauter TNT-Sprengsatz detonierte. Dieser war zuvor im Zugangsbereich des S-Bahnhofs Wehrhahn an der Düsseldorfer Ackerstraße deponiert und mit Blickkontakt per Fernzünder gezündet worden. Zehn der zwölf Personen wurden verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. Eine Schwangere verlor ihr Ungeborenes. Die Angegriffenen – teils jüdisch, teils muslimisch, teils russisch-orthodox – waren erst kurz zuvor aus postsowjetischen Staaten nach Deutschland migriert. Der rechtsterroristische Anschlag habe „alle Pläne, alle Hoffnungen für ein friedliches Leben in Deutschland durchkreuzt”, erinnert sich eine Überlebende. Viele der Betroffenen leiden bis heute unter den physischen und psychischen Folgen.

Mehr zu den Betroffenen

Ermittlungen & Prozess

Nach sehr frühen Hinweisen geriet der Neonazi Ralf S. in Tatverdacht. Zwei Tage nach dem Attentat kündigte sich der Polizeiliche Staatsschutz telefonisch bei ihm an und führte eine oberflächliche und erfolglose Durchsuchung seiner Wohnung und seines Ladenlokals durch. Letztendlich wurden die Ermittlungen gegen S. eingestellt und stattdessen Ermittlungsansätze wie „Osteuropäische Organisierte Kriminalität“ verfolgt, welche ins Nichts führten. Kurzzeitig war zuvor sogar im Umfeld der Betroffenen ermittelt worden. Erst 2014 wurden die Ermittlungen gegen Ralf S. wieder aufgenommen, weil dieser gegenüber einem Mithäftling mit seiner Täterschaft beim Wehrhahn-Anschlag geprahlt haben soll. Eine neue Ermittlungskommission trug alte und neue Indizien zusammen, auf deren Grundlage die Staatsanwaltschaft 2017 Anklage gegen Ralf S. erhob. Der Prozess wurde 2018 eröffnet, verlief aber anders als von den meisten erwartet: In den Augen des Gerichts war die „Indizienkette“ der Anklage zu brüchig und ließ zu viele Zweifel an den Täterschaft zu. Ralf S. wurde Ende Juli 2018 freigesprochen – ein Urteil, das viele Prozessbeobachter*innen nicht nachvollziehen konnten und können.

Mehr zu Ermittlungen & Prozess
27. Juli 2018: Durch den Prozess gewinnt der Anschlag wieder an Aufmerksamkeit. Das antifaschistische Bündnis Düsseldorf stellt sich quer ruft mit Unterstützung der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Vertreter*innen der Nebenklage und der Opferberatung Rheinland zu einer Gedenkkundgebung auf, über die auch überregional berichtet wird.

Erinnern & Gedenken

Kamen wenige Tage nach dem Anschlag noch um die 2.000 Personen zu einer antifaschistischen Demonstration in Düsseldorf zusammen, geriet das Ereignis mit den Jahren großteils in Vergessenheit. Antifaschistische Zusammenhänge thematisierten das Geschehene 2015 mit Artikeln und Veranstaltungen, größere Aufmerksamkeit bekam es aber erst wieder mit der Festnahme von Ralf S. Anfang 2017 und dem Prozessauftakt ein Jahr später. Antifaschistische Gruppen organisierten 2018 eine Gedenkkundgebung am S-Bahnhof Wehrhahn. Die erste offizielle Gedenkveranstaltung der Stadt Düsseldorf fand 2020 statt. Erst jetzt wurden eine Gedenktafel und ein Erinnerungszeichen am Anschlagsort eingeweiht, nachdem diese von den Nebenklagevertreter*innen der Betroffenen vehement eingefordert worden waren. Bei der Gedenkfeier sprach eine der Betroffenen und kritisierte die Behörden ebenso wie die Politik für die ausgebliebene Aufklärung, Wahrnehmung und Entschädigung. Sie sandte „bittere Grüße“ an die Verantwortlichen.

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Neonazi-Szene

Bis heute wurde niemand für den Wehrhahn-Anschlag verurteilt. Zwar wurde 17 Jahre nach der Tat Anklage gegen eine Person erhoben, der Strafprozess endete jedoch im Juli 2018 mit einem Freispruch. Der Angeklagte Ralf S. war zum Tatzeitpunkt Teil der Düsseldorfer Neonazi-Szene und pflegte einen freundschaftlichen Kontakt zum damaligen Anführer der „Freien Kameradschaft Düsseldorf“, Sven Skoda. Ralf S. betrieb 1999/2000 in der Nähe des S-Bahnhofs ein Militaria-Geschäft, das gegenüber dem Gebäude gelegen war, in dem mehrere der Betroffenen einen Sprachkurs besuchten. Im Stadtteil war er durch sein Auftreten – Patrouillen durch „sein Revier“ in Tarnkleidung und mit Hund –, die Verbreitung neonazistischer Propaganda und aggressive Pöbeleien und Bedrohungen bekannt. Die Beweisaufnahme ließ auch keinen Zweifel an der antisemitischen und rassistischen Haltung des Angeklagten. Viele Prozessbeobachter*innen halten ihn trotz des Freispruchs für den Täter.

Neonaziaufmarsch am 28. Oktober 2000 in Düsseldorf. Credits: Geisheimer / agentur focus
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Hintergrund

Antisemitismus in Düsseldorf

Der Wehrhahn-Anschlag hatte einen extrem rechten, antisemitischen, rassistischen und antislawistischen Hintergrund. Auch wenn die Tat juristisch nicht abschließend aufgeklärt werden konnte und die vorliegenden Indizien nicht ausreichten, um den mutmaßlichen Täter zu überführen, besteht an der Motivation kein ernsthafter Zweifel.1. Der Tatverdächtige betrieb in unmittelbarer Nähe zum Tatort ein Militaria-Geschäft und war in der extrem rechten Szene aktiv. Auch wurden bereits vor dem Anschlag aus dem Umfeld seines Ladens Feindseligkeiten gegenüber den Schüler*innen einer nahegelegenen Sprachschule verübt. Die Menschen, die am 27. Juli 2000 durch den Anschlag teilweise schwer verletzt…

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Eingewandert aus der (ehemaligen) Sowjetunion

Viel ist über die heterogene Gruppe der Betroffenen des Wehrhahn-Anschlags nicht bekannt. Ihnen allen gemeinsam ist, dass sie kurze Zeit vor dem Anschlag aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland eingewandert waren. Sechs von ihnen galten als sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge, andere als Russlanddeutsche. Heute wird der Anschlag auf diese Gruppe als antisemitisch und rassistisch erinnert. Vieles spricht dafür, dass der Täter (oder die Täter:innen) die Gruppe mit der Bombe töten wollte, weil er sie als „jüdisch“ und „russisch“ bzw. „slawisch“ wahrgenommen hatte, sich also eine antisemitische Motivation mit einem anti-osteuropäischen Rassismus verschränkte.  Aktuell leben…

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